CORONA

 

CORONA-ARCHIV

 

Hier finden Sie die Meldungen der Schule aus den vergangenen Wochen und Monaten...

 

Montag, 23.05.2022

 

Es besteht auf dem gesamten Schulgelände keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. 

Hinweis: Im Schulbus bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bestehen. 

 

In der Schule werden keine Selbsttests mehr durchgeführt. Alle Kinder haben Tests zur Durchführung in der Häuslichkeit erhalten. Bitte wenden Sie sich an die Klassenleiterin, falls Sie neue Tests benötigen. 

 

Bitte beachten Sie die neuen Regelungen in Bezug auf den Umgang mit infizierten Personen sowie Kontaktpersonen: 

Kontaktpersonenmanagement an Schulen (neu ab dem  06.05.2022)

Merkblatt für Infizierte und Kontaktpersonen (neu ab dem 06.05.2022)

 

 

 

Montag, 09.05.2022

 

Liebe Eltern,

seit Montag, den 25.04.2022, besteht auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude und Schulhof) keine Pflicht zum Tagen einer Mund-Nase-Bedeckung. Das Bildungsministerium hat lediglich eine Empfehlung zum Tragen der Maske ausgesprochen. Somit entscheiden Sie bzw. Ihr Kind, ob es auf dem Schulgelände eine Maske trägt. 

 

Hinweis: Im Schulbus bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bestehen. 

 

Seit Freitag, den 29.04.2022 werden in der Schule keine Selbsttests mehr durchgeführt. Informationen über die Durchführung der Tests in der Häuslichkeit haben Sie per Brief erhalten. 

 

Seit Freitag, den 06.05.2022, gibt es neue Regelungen in Bezug auf den Umgang mit infizierten Personen sowie Kontaktpersonen. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Regelungen: 

 

Kontaktpersonenmanagement an Schulen (neu ab dem  06.05.2022)

Merkblatt für Infizierte und Kontaktpersonen (neu ab dem 06.05.2022)

 

Samstag, 23.04.2022

 

Liebe Eltern,

ab Montag, den 25.04.2022, besteht auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude und Schulhof) keine Pflicht zum Tagen einer Mund-Nase-Bedeckung. Das Bildungsministerium hat lediglich eine Empfehlung zum Tragen der Maske ausgesprochen. Somit entscheiden Sie bzw. Ihr Kind, ob es auf dem Schulgelände eine Maske trägt. 

Eine Ausnahme besteht für die Kinder, in deren Klasse ein positiver Corona-Fall aufgetreten ist (Eltern wurden am Freitag informiert). 

 

Hinweis: Im Schulbus bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bestehen. 

 

Ende der kommenden Woche wird die neue Schul-Corona-Verordnung veröffentlicht. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung wird es höchstwahrscheinlich zu Lockerungen im Zusammenhang mit der Testpflicht kommen (Testdurchführung in der Häuslichkeit und nur bei Vorliegen von Symptomen). Bis zu diesem Zeitpunkt besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung, 3 x wöchentlich ein negatives Testergebnis vorzulegen (Selbsttest in der Schule bzw. in der Häuslichkeit). Somit bleibt es in der kommenden Woche auf jeden Fall bei den Tests am Montag und Mittwoch. Über die neue Verfahrensweise und über eine gegebenenfalls erforderliche Testdurchführung am Freitag werden Sie gesondert informiert. 

 

 

Montag, 04.04.2022

 

Liebe Eltern,

in der neuen Schul-Corona-Verordnung ist festgeschrieben, dass weiterhin 3 x wöchentlich ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden muss, um am Unterricht teilnehmen zu können.

Um der Testpflicht nicht zu unterliegen, ist es erforderlich, dass

a) ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (bis zum 30.09.2022 alle 2-fach Geimpften)

oder

b) ein Genesenennachweis (die vorherige Infektion wurde durch einen entsprechenden Test nachgewiesen und die Testung zum Nachweis der Infektion liegt mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurück)

vorgelegt wird.

 

Falls Ihr Kind nicht mehr getestet werden soll, können Sie die entsprechenden Nachweise bei der Klassenleiterin Ihres Kindes vorlegen.

 

Hinweis: Nach den Osterferien muss keine Erklärung mehr über das Reiseverhalten vorgelegt werden.

 

 

Übersicht über wichtige Formulare und Hinweise im Zusammenhang mit Corona: 


Formular zum Selbsttest in der Häuslichkeit 

Selbsterklärung nach einer Erkrankung mit schweren Symptomen (z. B. starke Erkältung, Magen-Darm-Infektion; diese ist am ersten Schulbesuchstag nach einer Erkrankung vorzulegen)

Handlungsempfehlung zum Umgang mit erkrankten Kindern

Kontaktpersonenmanagement an Schulen (neu ab dem  28.02.2022)

Merkblatt für Infizierte

Merkblatt für ungeimpfte Kontaktpersonen

Merkblatt für geimpfte/genesene Kontaktpersonen

Regelung zum Distanzunterricht (Übersicht des Bildungsministeriums) 

Selbsttest in der Schule ("Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule")

 

 

Freitag, 04.03.2022

 

Liebe Eltern,

ab Montag, den 07.03.2022, wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) im Unterricht am Platz aufgehoben. Von Seiten des Bildungsministeriums gibt es jedoch eine Empfehlung zum Tragen einer MNB. Somit entscheiden Sie bzw. Ihr Kind, ob es im Unterricht eine MNB trägt. 

Auf dem Flur sowie in den Sanitärräumen besteht weiterhin eine Pflicht zum Tragen der MNB.

Im Freien muss keine MNB getragen werden. 

 

In den kommenden zwei Wochen (bis zum 18. März) müssen Corona-Selbsttests - so wie bisher - 3 x wöchentlich durchgeführt werden (entweder in der Häuslichkeit oder in der Schule).

Voraussichtlich ab dem 21. März erfolgt eine Testung 2 x wöchentlich am Montag und Mittwoch. 

 

Sollte in der Klasse ein Indexfall (PCR-Test ist positiv) auftreten, müssen alle Kinder der Klasse und ggf. weitere enge Kontaktpersonen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen täglich getestet werden. Darüber hinaus ist an diesen fünf Tagen auch im Unterricht eine MNB zu tragen.  

 

Donnerstag, 17.02.2022

 

Liebe Eltern, liebe Kinder,

die Winterferien neigen sich dem Ende entgegen und wir freuen uns auf den Start in das 2. Schulhalbjahr.

Bitte denken Sie am Montag an Folgendes:

  • Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung über das Reiseverhalten
    Das Formular haben die Kinder mit dem Zeugnis bekommen.
    Die Vorlage kann auch per E-Mail erfolgen.
    Ohne die Vorlage dürfen die Kinder die Schule nicht betreten.
  • "Haus-Tester": Durchführung des Selbsttests in der Häuslichkeit und Bestätigung des negativen Test-Ergebnisses auf dem Formular (Formular zum Selbsttest in der Häuslichkeit)
  • unterschriebene Kopie des Zeugnisses
  • falls Ihr Kind in der 2. Ferienwoche erkrankt war: Vorlage der Selbsterklärung nach einer Erkrankung mit schweren Symptomen

 

Weitere Informationen:

In den ersten beiden Schulwochen ist weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung während des Unterrichts und im Schulgebäude zu tragen. Die Pflicht zum Tragen im Unterricht entfällt ab dem 7. März 2022. Es gibt von Seiten des Bildungsministeriums lediglich eine Empfehlung zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung. 

Voraussichtlich bis zum 18. März müssen Corona-Selbsttests 3 x wöchentlich durchgeführt werden (entweder in der Häuslichkeit oder in der Schule). Ab dem 21. März erfolgt eine Testung 2 x wöchentlich am Montag und Mittwoch. 

 

Wir wünschen Ihnen und euch weiterhin erholsame Ferientage und freuen uns auf das Wiedersehen am Montag.

 

Im Namen des Lehrer-Kollegiums

Katrin Borsch 

 

 

 

Mittwoch, 22.12.2021

 

Liebe Eltern,

die letzten Wochen des Jahres haben uns alle noch einmal sehr gefordert. Die positiven Corona-Fälle an unserer Schule, verbunden mit einem veränderten Kontaktpersonen-Management, sorgten bei vielen Eltern für Verunsicherung. Diese Verunsicherung wurde leider zusätzlich durch vereinzelte Gerüchte verstärkt.

Sie können davon ausgehen, dass wir uns bei allen Entscheidungen strikt an die vorgegebenen Handlungspläne bzw. Verfügungen halten, die bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus zu befolgen sind. Dabei haben wir den Schutz der Gesundheit aller Kinder der Schule im Blick.

Das Team der Grundschule Kummer dankt Ihnen für Ihre Unterstützung im zurückliegenden Jahr, aber auch für aufmunternde und wertschätzende Worte sowie für konstruktive Hinweise und Vorschläge.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen erfolgreichen und optimistischen Start in das Jahr 2022.

Wir freuen uns darauf, Ihre Kinder am 3. Januar 2022 gesund in der Schule begrüßen zu können.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die nachfolgenden Hinweise.

 

Ihr Lehrerinnen-Team der Grundschule Kummer

 

1. Aufenthalt im Ausland

Entsprechend der Coronavirus-Einreiseverordnung unterliegen alle Einreisenden aus einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet der Anmeldepflicht. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) befreit. Für Kinder endet eine Quarantäne nach einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet (z. B. Dänemark, Polen, Frankreich, Niederlande) nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.

Die aktuelle Übersicht des RKI zu den Hochrisikogebieten finden sie  –> hier.

Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet (z. B. Vereinigtes Königreich Großbritannien) grundsätzlich auch bei unter 12-Jährigen eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht.

 

2. Vorlage einer Erklärung über das Reiseverhalten

Auch nach den Weihnachtsferien ist am ersten Schultag bzw. am ersten Schulbesuchstag die Vorlage der unterschriebenen Erklärung über das Reiseverhalten zwingend erforderlich. Das Formular haben die Kinder am letzten Schultag mit nach Hause bekommen. Die Vorlage kann auch in digitaler Form erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Kinder ohne die Erklärung nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Sie werden gesondert betreut, bis die Erziehungsberechtigten informiert sind, ihr Kind abzuholen oder die Erklärung vorzulegen.

Hinweise zum Datenschutz lesen Sie bitte --> hier.

 

3. Masken- und Testpflicht

Es besteht weiterhin eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch die Pflicht zum regelmäßigen Testen bleibt bestehen (aktuell am Montag und Donnerstag).

Über eine Änderung der Testfrequenz (wahrscheinlich 3 x pro Woche) werden Sie gesondert informiert.

 

4. Testung am 1. Unterrichtstag

Am Montag, dem 3. Januar 2022, führen alle Kinder einen Selbsttest in der Schule durch bzw. es ist der Nachweis über ein negatives Testergebnis des durchgeführten Selbsttests in der Häuslichkeit vorzulegen.

Diese Testung ist auch bei geimpften und genesenen Personen erforderlich.

 

5. Unterricht in den Fächern Sport und Musik

Ab dem 03.01.2022 kann der Unterricht im Fach Sport wieder in der Turnhalle durchgeführt werden. Bitte geben Sie deshalb am 1. Schultag das Sportzeug mit.

Im Fach Musik darf wieder gemeinsam gesungen werden.

 

 

 

Samstag, 27.11.2021

 

Sehr geehrte Eltern, 

ab kommenden Montag, den 29.11.2021, tritt ein aktualisierter Hygieneplan für die Schulen in Kraft, der für unsere Schule angepasst wurde. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang das beigefügte Schreiben vom heutigen Tag.

Schreiben der Schulleiterin vom 27.11.2021

 

Weitere Informationen:

Schreiben des Bildungsministeriums vom 25.11.2021 an die Eltern

Handlungsempfehlung zum Umgang mit erkrankten Kindern

Selbsterklärung nach einer Erkrankung mit schweren Symptomen (diese ist am ersten Schulbesuchstag nach einer Erkrankung vorzulegen)

 

Formulare im Zusammenhang mit den Corona-Tests

- Test in der Häuslichkeit: Neues Formular zum Selbsttest in der Häuslichkeit 

Selbsttest in der Schule ("Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule")

 

 

 

Dienstag, 23.11.2021

 

Informationen zum weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion an unserer Schule

 

Sehr geehrte Eltern,

 

zunächst möchte ich Ihnen nach diesem turbulenten Tag für Ihr verständnisvolles und schnelles Agieren danken.

 

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim kann bei den Kindern, die sich heute vorsorglich in die häusliche Quarantäne begeben haben, auf eine weitere Quarantäne verzichtet werden. Das Risiko einer Übertragung auf andere Kinder wurde als sehr gering eingeschätzt. Dies betrifft alle Kinder, die als Kontaktperson durch den Schulbesuch und/oder als Kontaktperson durch den Hortbesuch erfasst wurden.

 

Die Kinder können somit ab Mittwoch, den 24.11.2021, die Schule unter folgenden Voraussetzungen wieder besuchen:

1. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

2. Täglicher Selbsttest in der Häuslichkeit bzw. in der Schule bis einschließlich Freitag, den 26.11.2021.

Der tägliche Selbsttest ist für alle Schülerinnen und Schüler der Schule dringend empfohlen worden. Dies betrifft somit auch die Kinder, die heute nicht abgeholt werden mussten.

Kinder, die sich in der Häuslichkeit testen, legen bitte von Mittwoch, den 24.11.2021, bis Freitag, den 29.11.2021, eine entsprechende Erklärung über ein negatives Testergebnis vor.

Die Kinder erhalten morgen in der Schule weitere Test-Sets zur Durchführung in der Häuslichkeit.

Ab Montag, den 29.11.2021, erfolgt wieder die reguläre Testung am Montag und Donnerstag. 

 

Beim Auftreten von Erkrankungssymptomen hat eine sofortige Selbstisolation zu erfolgen und es ist telefonisch Kontakt mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Katrin Borsch

 

 

Sonntag, 24.10.2021

Da der Landkreis Ludwigslust-Parchim seit mehreren Tagen in der Stufe "gelb" der risikogewichteten Einstufung liegt, besteht an allen Schulen des Landkreises weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. 

Erst wenn der Landkreis an mindestens fünf Tagen ununterbrochen in der Stufe "grün" liegt, kann diese Maßnahme entfallen. 

 

Montag, 06.09.2021

 

Neuauflage des außerschulischen Lern- und Förderprogramms bis zum Ende der Sommerferien 2022

 

Hier finden Sie das Schreiben der Bildungsministerin. 

Bei Interesse fordern Sie bitte den Berechtigungsschein auf der Internetseite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern an: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/Lern-und-Foerderprogramm/index.html

Anschließend legen Sie den Berechtigungsschein in der Schule zur Bestätigung des Schulbesuchs vor. 

 

 

 

 

Freitag, 30.07.2021

 

Liebe Eltern,

in der ersten Schulwoche erfolgt die Beschulung innerhalb der Klasse durch die Klassenlehrerin wie folgt:

Montag: 07:20 – 13:00 Uhr (6. Stunde Betreuung)

Dienstag: 07:20 – 13:00 Uhr (6. Stunde Betreuung)

Mittwoch: 07:20 – 11:10 Uhr

Donnerstag: 07:20 – 11:10 Uhr

Freitag: 07:20 – 11:10 Uhr

Am Ende der 1. Schulwoche erhalten die Kinder den Stundenplan, der ab der 2. Schulwoche gilt.

Da wir erst in der 3. Schulwoche mit den Angeboten im Rahmen der Ganztagsschule starten, können die Kinder in den ersten beiden Schulwochen am Montag und Dienstag jeweils um 12:00 Uhr abgeholt werden. 

 

Denken Sie am Montag bitte unbedingt daran, das Formular zur Gesundheitsbestätigung/zum Reiseverhalten mitzugeben. Ohne das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular dürfen die Kinder das Schulgebäude nicht betreten und müssen abgeholt werden.

Informationen zu den Risikogebieten finden Sie hier: Robert-Koch-Instituts (RKI) (externer Link)

 

Wichtige Formulare für den ersten Schultag/die erste Schulwoche:

Formular zur Gesundheitsbestätigung

- Formular zur Selbsterklärung über ein negatives Testergebnis in der Häuslichkeit  

Selbsttest in der Schule ("Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule")

 

 

 

Montag, 26.07.2021

 

Bald geht es los!

 

Am kommenden Montag starten wir in das neue Schuljahr! Wir freuen uns schon sehr darauf! 

Die Klassenräume werden in dieser Woche hergerichtet und die Schulbücher und Arbeitshefte liegen für die Kinder bereit.

 

Hinweise für unsere Erstklässler und deren Eltern

Die Einschulungsfeier findet am Samstag, den 31. Juli 2021, um 09:30 Uhr, in der Turnhalle statt. 

Bitte denken Sie an Folgendes:

- Mund-Nasen-Bedeckung für alle teilnehmenden Personen (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre) 

- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gesundheitsbestätigung

- Formular über das negative Testergebnis für das Schulkind (Selbsterklärung - oberer Teil)

- Nachweis über ein negatives Testergebnis für alle weiteren teilnehmenden Personen (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre, Genesene und vollständig Geimpfte)

Die Bescheinigung über das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss durch ein Testzentrum, eine Arztpraxis oder eine andere zulässige Stelle erfolgen. Geimpfte und genesene Personen müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. 

 

Bitte denken Sie am 1. Schultag

- an die Mund-Nasen-Bedeckung für Ihr Kind und 

- an das Formular über das negative Testergebnis für das Schulkind (Selbsterklärung - unterer Teil).

 

Das bereits ausgeteilte Formular zum Selbsttest in der Schule ("Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule") muss nur dann zwingend mitgegeben werden, wenn die Testung zukünftig in der Schule erfolgen soll. Bitte beachten Sie die folgenden Ausführungen zu den Selbsttests.

 

Hinweise für die Kinder und Eltern der Klassen 2 bis 4

Bitte denken Sie am 1. Schultag an Folgendes: 

- Mund-Nasen-Bedeckung

- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gesundheitsbestätigung

- ggf. Formular zur Selbsterklärung über ein negatives Testergebnis in der Häuslichkeit (siehe folgende Informationen)

 

Hinweis für alle Kinder und Eltern in Bezug auf die Selbsttests 

Aufgrund einer geänderten Rechtslage müssen die Kinder zukünftig den Selbsttest nicht mehr zwingend in der Schule durchführen. Es bestehen nunmehr folgende Möglichkeiten: 

a) Durchführung eines Selbsttests in der Schule jeweils am Montag und Donnerstag vor Unterrichtsbeginn 

b) Vorlage einer Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten über ein negatives Testergebnis in der Häuslichkeit jeweils am Montag und Donnerstag vor Unterrichtsbeginn (nicht älter als 24 Stunden)

c) Vorlage einer Bescheinigung über eine Testung in einem anerkannten Testzentrum jeweils am Montag und Donnerstag vor Unterrichtsbeginn (nicht älter als 24 Stunden)

d) Vorlage einer Bescheinigung über eine Testung in einer anerkannten Teststelle jeweils am Montag und Donnerstag vor Unterrichtsbeginn (nicht älter als 24 Stunden)

 

Falls Ihr Kind den Test am 1. Schultag in der Schule durchführen soll und Sie bereits im vergangenen Schuljahr eine Einverständniserklärung hierzu erteilt haben, müssen Sie nichts veranlassen, da diese Erklärung bis auf Widerruf gilt. Falls Sie erstmals die Durchführung des Selbsttests in der Schule wünschen, geben Sie bitte das Formular zum Selbsttest in der Schule mit. Ohne Ihr Einverständnis erfolgt in der Schule keine Testung. 

 

Falls Sie den Selbsttest mit Ihrem Kind in der Häuslichkeit durchführen möchten, werden die Tests durch die Schule zur Verfügung gestellt. 

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie ein Test-Set für den 1. Schultag (bzw. den Sonntag vor dem 1. Schultag) in der Schule abholen können:

Dienstag, 27.07.2021, 08:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch, 28.07.2021, 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag, 29.07.2021, 08:00 - 15:00 Uhr

Freitag, 30.07.2021, 08:00 - 12:00 Uhr

 

Die Test-Sets für weitere Testungen in der Häuslichkeit werden in der 1. Schulwoche ausgeteilt. Hierzu erhalten Sie am 1. Schultag weitere Informationen. 

 

Katrin Borsch

Schulleiterin 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mittwoch, 25.05.2021

 

Liebe Eltern,

auf Wunsch stellt die Schule einen Nachweis über das Testergebnis an den jeweiligen Testtagen aus (z. B. zur Vorlage im Sportverein). Gesonderte Tests an anderen Tagen werden jedoch nicht durchgeführt. 

 

Die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim teilt mit, dass die Kinder ab sofort während der Busfahrt keine FFP2-Maske mehr tragen müssen. Somit ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) ausreichend. 

 

Katrin Borsch

 

 

Donnerstag, 20.05.2021

 

Liebe Kinder und liebe Eltern,

 

heute gibt es eine sehr erfreuliche Nachricht:

Nach den Pfingstferien werden wir am Mittwoch, den 26. Mai 2021, mit regulärem Unterricht (unter Pandemiebedingungen) für alle Kinder in allen Klassen starten können!

Es gilt der Stundenplan, der bereits im März/April Bestand hatte. Wir werden bis zum Ende des Schuljahres den Schwerpunkt weiterhin auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch legen. 

 

Am Mittwoch haben die Kinder wie folgt Unterricht:

Klassen 1 und 2: 4 Stunden bis 11:00 Uhr

Klassen 3 und 4: 5 Stunden bis 12:00 Uhr

 

Die Selbsttests in der Schule werden in der Woche nach den Pfingstferien am Mittwoch (26.05.) und Freitag (28.05.) durchgeführt.

In den verbleibenden Wochen bis zu den Sommerferien finden die Tests dann immer am Montag und Donnerstag statt.

Sollte ein Kind an diesen Tagen nicht anwesend sein, wird der Test am nächsten Schulbesuchstag durchgeführt.

Die Eltern, die einen Schnelltest bei ihrem Kind im Testzentrum bzw. beim Hausarzt/bei der Hausärztin durchführen lassen, müssen die Testergebnisse an den jeweiligen Testtagen vor Unterrichtsbeginn vorlegen. 

 

Im Namen des Kollegiums wünsche ich euch und Ihnen erholsame Ferientage! 
Wir freuen uns sehr auf die letzten Schulwochen. 

 

Katrin Borsch 

 

 

Mittwoch, 12.05.2021

 

Liebe Eltern,

in der kommenden Woche findet an unserer Schule Wechselunterricht mit paralleler Notbetreuung statt. 

Bitte lesen Sie hierzu den Elternbrief, in dem Sie alle wichtigen Informationen finden.

 

Am 1. Schulbesuchstag muss Ihr Kind Folgendes mitbringen:

Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests in der Schule oder Nachweis über ein negatives Schnelltest-Ergebnis  

- Aufgabenmappe, die zu Hause bearbeitet wurde

- Materialien für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht 

 

Ergänzende Schreiben bzw. Formulare:

Elternbrief der Ministerin zur Teststrategie 

Verfahrensablauf bei einem positiven Testergebnis

- Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Durchführung der Selbsttests an der Schule

- Arbeitgeberbescheinigung (Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Beschäftigte bzw. Eigenerklärung bei Selbstständigen) zur Teilnahme an der Notbetreuung

Selbsterklärung zur Teilnahme an der Notbetreuung

 

Wichtig: Die Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, müssen angemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierzu das Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse der Schule. Sie können auch auf den Anrufbeantworter sprechen. 

 

Da die Schule am Freitag (14.05.2021) nicht besetzt ist, nutzen Sie bei Fragen bitte ebenfalls das Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse der Schule.

 

Katrin Borsch 

 

Dienstag, 11.05.2021

 

Informationen zum Lern- und Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2020/2021 

 

Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern hatten in den vergangenen Monaten pandemiebedingt zahlreiche Einschränkungen hinzunehmen. Um den Anschluss ans neue Schuljahr zu erleichtern, Lernrückstände auszugleichen und den Kindern zusätzliche Hilfen anzubieten, besteht ab sofort die Möglichkeit, bei außerschulischen Lernanbietern (z.B. private Nachhilfeinstitute) Kurse zu belegen, um den Schulstoff begleitend zu intensivieren, zu wiederholen und auszubauen.

Die Lern- und Förderstunden können im Umfang von bis zu 30 Stunden in Anspruch genommen werden. Das kann sowohl während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht als auch während der Ferien passieren. Das Angebot kann auch unabhängig von einer bereits bestehenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wahrgenommen werden.

 

Was müssen Eltern tun, um für ihre Kinder die Förderung zu erhalten?

 

1. Anforderung des Berechtigungsscheines auf der Internetseite des Landesförderinstitutes MV (LFI)

2. Ausdrucken und Ausfüllen des Berechtigungsscheines 

3. Bestätigung der Schule einholen 

4. Absprache mit dem Anbieter des Lern- und Förderprogramms

 

Eltern müssen nicht in Vorkasse gehen, da die Abrechnung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern direkt durch den Anbieter erfolgt.

 

 

Donnerstag, 06.05.2021

 

Die Aufgaben für die Kinder der 3. und 4. Klasse können am Freitag von 07:00 - 12:00 Uhr oder am Montag von 07:00 - 14:00 Uhr in der Schule abgeholt werden. Bitte klopfen Sie an das Fenster des Klassenraumes der 1. Klasse (erster Klassenraum, wenn Sie das Schulgelände betreten). 

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Unterlagen abzuholen, rufen Sie bitte in der Schule an oder schicken eine Nachricht über das Kontaktformular. Die Aufgaben werden dann per Post geschickt. 

 

Katrin Borsch

 

Freitag, 30.04.2021

 

Aufgrund von Nachfragen wird darauf hingewiesen, dass es bislang noch keine Entscheidung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt. Die Schule ist weiterhin geschlossen und es findet lediglich eine Notfallbetreuung statt. 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage!

 

Katrin Borsch

 

 

Mittwoch, 28.04.2021

 

Ergänzender Hinweis zur Testpflicht an der Grundschule:

Die Regelung betrifft aktuell nur die Kinder, die an der Notfallbetreuung in der Schule teilnehmen. 

Die Eltern, deren Kinder zurzeit zu Hause betreut werden, erhalten alle wichtigen Informationen rechtzeitig vor Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Wann der Schulbetrieb wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

Katrin Borsch

 

Montag, 26.04.2021

 

Liebe Eltern,

 

mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes wird nunmehr bundesweit geregelt, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht nur für die Schülerinnen und Schüler zulässig ist, die sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 testen beziehungsweise getestet werden.

 

Ab Mittwoch, den 28. April 2021, ist deshalb auch an unserer Grundschule zweimal wöchentlich verpflichtend ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen. Aktuell betrifft das alle Kinder, die die Notfallbetreuung an mindestens einem Tag in der Woche in Anspruch nehmen.

 

Die Eltern, deren Kinder in der Notfallbetreuung betreut werden, wurden heute entsprechend informiert. 

 

Der Nachweis eines negativen Testergebnisses muss erstmals am Mittwoch, den 28.04.2021

a) durch die Vorlage einer tagaktuellen Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)

oder

b) durch einen Selbsttest in der Schule 

erfolgen. 

 

Kinder, die am Mittwoch nicht in der Schule sind, müssen den Nachweis an ihrem ersten Schulbesuchstag erbringen. 

 

Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung des Bundesgesetzes nicht nachkommen, dürfen nicht an den Präsenzangeboten der Schule, zu denen auch die Notfallbetreuung gehört, teilnehmen. Sie dürfen das Schulgebäude nicht betreten und müssen abgeholt werden. Sie bearbeiten die schulischen Aufgaben in der Häuslichkeit. Ein Recht auf Erteilung von Distanzunterricht besteht nicht.

 

Bitte beachten Sie folgende Formulare bzw. Schreiben:

Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests in der Schule 

Elternbrief der Ministerin zur Teststrategie 

Verfahrensablauf bei einem positiven Testergebnis

- Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Durchführung der Selbsttests an der Schule 

 

Katrin Borsch

 

 

Donnerstag, 22.04.2021

 

Liebe Eltern,

auch in der kommenden Woche ist der Schulbesuch untersagt. An der Schule findet lediglich eine Notfallbetreuung statt. 

Die Materialien für die kommende Woche können 

am Freitag, den 23.04.2021, von 07:00 - 13:00 Uhr oder

am Montag, den 26.04.2021, von 07:00 - 14:00 Uhr

in der Schule abgeholt werden. 

 

Bitte klopfen Sie an das erste Klassenraum-Fenster (Klasse 1).

 

Falls Sie die Unterlagen nicht abholen können, rufen Sie bitte am Freitag von 07:00 - 10:00 Uhr in der Schule an oder schicken eine Nachricht über das Kontaktformular, damit die Unterlagen per Post verschickt werden können. 

 

Die Kinder in der Notfallbetreuung erhalten die Unterlagen direkt von ihrer Lehrerin. 

 

Ob und wie eine Beschulung im Mai erfolgen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Wir werden Sie in gewohnter Weise auf der Homepage der Schule informieren. 

 

Katrin Borsch

 

 

Mittwoch, 14.04.2021

 

Liebe Eltern,

da der Inzidenzwert im Landkreis Ludwigslust-Parchim am heutigen Mittwoch bei 177,1 lag, ist der Schulbesuch an allen Schulen des Landkreises in der Woche vom 19.04. – 23.04.2021 untersagt. Es findet an unserer Schule lediglich eine Notfallbetreuung statt.

 

Die Kinder, die zu Hause betreut werden, erhalten am Freitag die Aufgaben für die kommende Woche. Falls ein Kind am Freitag nicht in der Schule ist, können die Aufgaben am Montag von 07:00 – 13:00 Uhr in der Schule (Sekretariat) abgeholt werden.

 

Für die Kinder, die in der Schule betreut werden müssen, gilt Folgendes:

 

1. Es ist zwingend eine Anmeldung zur Notfallbetreuung bis Freitag, den 16.04.2021, 12:00 Uhr, erforderlich. Die Anmeldung kann  

  • schriftlich oder

  • telefonisch am Donnerstag und Freitag jeweils von 07:00 – 12:00 Uhr oder

  • per E-Mail über oder

  • über das Kontaktformular auf der Homepage

erfolgen.

 

2. Die Arbeitgeberbescheinigung (Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Beschäftigte bzw. Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Selbstständige) muss nur dann vorgelegt werden, wenn das Kind in diesem Jahr erstmals an der Notfallbetreuung teilnehmen soll. 

 

3. Die Selbsterklärung muss für alle Kinder spätestens am Montag vorgelegt werden. 

 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage der Schule über weitere Entscheidungen in Bezug auf den Schulbetrieb. 

 

 

Katrin Borsch

 

 

Freitag, 09.04.2021

Bitte beachten Sie die Ergänzung zum neuen Hygieneplan!

 

Liebe Eltern,

in der Woche vom 12.04.2021 bis zum 16.04.2021 findet an unserer Schule Präsenzunterricht (verpflichtender Unterricht in der Schule) statt. 

Es gilt weiterhin der Stundenplan, der nach den Winterferien bekannt gegeben wurde. 

Bitte denken Sie unbedingt daran, dass am Montag die Gesundheitsbestätigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben (auf beiden Seiten!) mitgegeben wird. Das Formular haben die Kinder am letzten Schultag vor den Osterferien bekommen. 

Es besteht die Möglichkeit, in der Schule einen Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht zu stellen. 

 

Ergänzung zum neuen Hygieneplan; Stand: 09.04.2021

Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten bzw. müssen abgeholt werden. Häufige Symptome bei einer COVID-19-Infektion:

  • Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht)
  • Halsschmerzen 
  • auch nur Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht)
  • Fieber (ab 38° C)
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns 
  • Durchfall oder Erbrechen

 

Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test notwendig. Das Vorgehen beim Auftreten einer dieser Symptome entnehmen Sie bitte der  Handlungsempfehlung

 

Weitere Informationen

 

1. Selbsttests

Ab sofort können die Kinder jeweils am Montag und Donnerstag in der 1. Stunde die freiwilligen Corona-Selbsttests in der Schule durchführen. 

Eine Teilnahme an den Selbsttests ist nur dann möglich, wenn die Eltern die entsprechende  Einverständniserklärung unterzeichnet haben. Es ist jederzeit möglich, diese Erklärung noch vorzulegen bzw. zu widerrufen. 

 

2. Selbsttests für die Durchführung zu Hause

Aktuell können wir noch keine Selbsttests mit nach Hause geben, da wir hierfür noch nicht die entsprechende Anzahl bzw. Art der Abpackung vorliegen haben. Es wird in der kommenden Woche weitere Lieferungen geben. Wir werden Sie informieren, wenn die Mitgabe der Tests möglich ist. 

 

3. Neue Regelungen zur Form der Beschulung 

Ab sofort gilt, dass der Inzidenzwert des Landkreises Ludwigslust-Parchim am Mittwoch darüber entscheidet, in welcher Form der Unterricht in der darauffolgenden Woche durchgeführt wird. 

 

                                Inzidenzwert am Mittwoch

unter 150

150 oder über 150

ab Montag der kommenden Woche:

Präsenzunterricht                                        

ab Montag der kommenden Woche:

kein Schulbetrieb und Notfallbetreuung

 

Diese Regelungen sind vorbehaltlich des weiteren Verlaufs des Inzidenzgeschehens festgelegt worden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es wieder die Notwendigkeit des Distanzunterrichts ergibt. 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage der Schule über Änderungen im Schulbetrieb. 

 

Ich hoffe sehr, dass wir in den kommenden Wochen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen regulären Unterricht in der Schule durchführen können. 

 

Katrin Borsch

 

 

Mittwoch, 07.04.2021

 

Aufgaben für das Distanzlernen am 08.04. und 09.04.2021

Klasse 3         Klasse 4

 

Die Kinder der Klassen 1 und 2 erhalten ihre Aufgaben per E-Mail. 

 

Mittwoch, 07.04.2021

 

Liebe Eltern,

die Schulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden gestern Abend darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Schulbesuch aller Schulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim am Donnerstag und Freitag grundsätzlich untersagt ist. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie --> hier

 

An den Grundschulen findet eine Notfallbetreuung unter folgenden Voraussetzungen statt:

- mindestens ein Elternteil arbeitet in einem Bereich der kritischen Infrastruktur

und

- eine private Kinderbetreuung kann nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden.

 

Was ist erforderlich, damit Ihr Kind am Donnerstag und Freitag in der Schule betreut werden kann?

1. Anmeldung des Kindes für die Notfallbetreuung am Mittwoch --> Kontaktformular. 

2. Vorlage der Selbsterklärung

3. Vorlage der Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Beschäftigte bzw. der Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Selbstständige  (Ausnahme: Wenn die Unabkömmlichkeitsbescheinigung bereits im Rahmen der Notfallbetreuung im Januar 2021 vorgelegt wurde und es keine Änderungen in der beruflichen Tätigkeit gegeben hat, kann die Vorlage entfallen)

4. Vorlage der Gesundheitsbestätigung

 

Ohne die vollständige Vorlage der Unterlagen kann keine Notfallbetreuung erfolgen! 

 

Die Notfallbetreuung findet wie folgt statt:

Donnerstag Freitag
Klasse 1 und 2: 07:00 - 11:30 Uhr            Klasse 1 - 4: 07:00 - 11:30 Uhr  
Klasse 3 und 4: 07:00 - 12:30 Uhr   

 

Bitte beachten Sie, dass auch im Hort nur eine Notfallbetreuung erfolgt. 

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim wird am Freitag, den 09.04.2021, entscheiden, wie die Schulorganisation ab dem 12.04.2021 erfolgen wird. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage der Schule. 

 

Katrin Borsch

 

Donnerstag, 18.03.2021

 

Liebe Eltern,

 

ab Montag, den 22.03.2021, findet an unserer Schule wieder verpflichtender Präsenzunterricht statt. Die Teilnahme am Unterricht ist somit nicht mehr freiwillig.

 

In Bezug auf die freiwilligen und kostenlosen Selbsttests ab der kommenden Woche finden Sie hier folgende Unterlagen:

- Elternbrief der Bildungsministerin

- Kurzanleitung zur Durchführung des Selbsttests

- Video zur Durchführung des Selbsttests

- Einverständniserklärung für freiwillige SARS-VoV2-Selbttests

 

Katrin Borsch

 

 

 

           

Mittwoch, 24.03.2021

 

Liebe Eltern,

das Bildungsministerium hat die Schulen des Landkreises Ludwigslust-Parchim darüber in Kenntnis gesetzt, dass es bis zu den Osterferien keine Veränderungen bei der Schulorganisation geben wird. 

Somit gilt weiterhin, dass die Kinder die Schule freiwillig besuchen können. 

Gerade mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen in unserem Landkreis wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Eltern ihre Kinder vom Schulbesuch abmelden können. Die Kinder erhalten dann Aufgaben für das Lernen zu Hause.

 

Katrin Borsch 

 

Sonntag, 21.03.2021

 

Liebe Eltern,

aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (an drei Tagen Werte über 100) wurde unsere Schule heute darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Pflicht zum Besuch der Grundschule (Präsenzpflicht) ab Montag weiterhin ausgesetzt ist.

Somit gilt die Regelung der vergangenen Wochen, dass die Eltern entscheiden, ob Ihr Kind die Schule besucht oder zu Hause lernt. 

Denken Sie bitte daran, in der Schule anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben, falls Ihr Kind zu Hause bleibt.

 

Katrin Borsch 

 

 

 

Montag, 21.02.2021

 

Liebe Eltern,

 

im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt der Inzidenzwert aktuell zwischen 50 und 150. Es gelten deshalb für unsere Grundschule ab Mittwoch, den 24.02.2021 folgende Regelungen, die uns heute vom Staatlichen Schulamt Schwerin bestätigt wurden: 

  • Die Schule ist geöffnet.
  • Es wird Unterricht in der Schule ("Präsenzunterricht") angeboten. 
  • Eine Pflicht zum Schulbesuch besteht nicht. Die Teilnahme am Unterricht ist freiwillig. 
  • Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind am Unterricht in der Schule teilnimmt oder weiterhin zu Hause betreut wird. Für SchülerInnen, die nicht am Unterricht teilnehmen, besteht die Möglichkeit, die Unterrichtsmaterialien und die Hausaufgaben in der Schule abzuholen ("Aufgabenpakete"). Bitte stimmen Sie hierzu vorab telefonisch mit der Schule einen Termin ab. 

 

Bitte teilen Sie der Schule mit, ob Ihr Kind ab Mittwoch am Unterricht teilnimmt oder weiterhin zu Hause betreut wird - entweder über das Kontaktformular auf der Homepage oder telefonisch am Dienstag in der Zeit von 07:00 – 14:00 Uhr (038751/20712). 

Eltern, die die Schule bereits in der vergangenen Woche bzw. heute informiert haben, müssen nicht erneut schreiben bzw. anrufen.

 

Die Kinder, die am Unterricht teilnehmen, müssen am Mittwoch folgende Materialien mitbringen:

  • Gesundheitsbestätigung (vollständig ausgefüllt und auf beiden Seiten unterschrieben);
  • Mund-Nasen-Bedeckung (es wird eine medizinische Gesichtsmaske empfohlen), die auch während des Unterrichts getragen werden muss; bitte geben Sie 1 - 2 Masken zum Wechseln mit;
  • unterschriebene Kopie des Zeugnisses (die Kinder, die das Zeugnis per Post erhalten haben, bekommen das Originalzeugnis gegen Vorlage der Kopie);
  • Aufgaben der vergangenen Wochen, die zu Hause bearbeitet wurden;
  • Unterrichtsmaterialien für die Fächer Deutsch und Mathematik.

 

Am Mittwoch haben die Kinder wie folgt Unterricht mit ihrer Klassenlehrerin:

Klasse 1: 4 Stunden bis 11:10 Uhr

Klasse 2: 4 Stunden bis 11:10 Uhr 

Klasse 3: 5 Stunden bis 12:05 Uhr

Klasse 4: 5 Stunden bis 12:05 Uhr 

 

Alle weiteren Informationen (z. B. Stundenplan) erhalten die Kinder am Mittwoch. 

 

Die Regelungen zum freiwilligen Präsenzunterricht ab Mittwoch, den 24.02.2021, gelten unter der Voraussetzung, dass der Inzidenzwert im Landkreis Ludwigslust-Parchim zwischen 50 und 150 liegt.

 

Katrin Borsch

 

 

 

Donnerstag, 18.02.2021

 

Liebe Eltern,

 

aufgrund der anliegenden Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom heutigen Tag bitte ich Sie noch um etwas Geduld in Bezug auf Aussagen zur Form der Beschulung bzw. Betreuung der Kinder ab kommenden Mittwoch. Die Aussagen zur Beschulung vom gestrigen Tag wurden deshalb von der Homepage entfernt. 

 

Am Montag (22.02.2021) und Dienstag (23.02.2021) ist die Schule geöffnet und die Kinder werden unter folgenden Voraussetzungen betreut:

  • Vorlage der Selbsterklärung und

  • Vorlage der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesundheitsbestätigung      

  • Ihr Kind muss in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Empfohlen werden medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken). Bitte geben Sie Masken zum Wechseln mit.

 

Bitte melden Sie Ihr Kind für die Betreuung in der Schule an – entweder über das Kontaktformular auf der Homepage oder telefonisch am Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr (038751/20712).

 

 

Freitag, 29.01.2021

 

Liebe Eltern, liebe Kinder,

 

am kommenden Freitag gibt es die Halbjahreszeugnisse. Leider können wir sie in diesem Jahr nicht in der Form übergeben, wie es in den vergangenen Jahren möglich war.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten, um das Zeugnis zu erhalten:

1.  Das Original-Zeugnis kann am Freitag, den 05.02.2021, von 07:00 - 12:00 Uhr persönlich in der Schule (Turnhallengebäude) abgeholt werden (durch das Schulkind oder durch die Eltern; durch weitere Personen mit einer Vollmacht).

Bitte denken Sie bei der Abholung an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und das Einhalten des Mindestabstandes. Frau Jeske, unsere Schulsachbearbeiterin, wird Ihnen das Zeugnis aushändigen. 

2. Eine Kopie des Zeugnisses wird per Post zugeschickt. Das Original erhalten die Kinder dann an ihrem ersten regulären Schultag im Austausch gegen die Kopie in der Schule.

 

Der Versand aller Zeugnisse, die nicht abgeholt wurden, erfolgt am Freitagmittag. Sie müssen sich also nicht gesondert in der Schule melden, in welcher Form Sie das Zeugnis erhalten möchten. 

Die Kinder in der Notfallbetreuung erhalten das Original-Zeugnis an ihrem letzten Betreuungstag. 

 

Mit dem Zeugnis wird den Kindern auch das Formular zur Gesundheitsbestätigung übergeben. Dieses Formular ist spätestens am 1. Schultag des Kindes vor Schulbeginn vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. Es kann auch vorab per Mail an die Schule geschickt werden. 

 

In welcher Form die Beschulung nach den Winterferien ab dem 22. Februar 2021 erfolgen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Bitte informieren Sie sich hierzu regelmäßig auf der Homepage der Schule. 

 

Ich wünsche Ihnen und ganz besonders den Kindern - auch im Namen meiner Kolleginnen - erholsame Ferientage!

 

Katrin Borsch

 

 

 

Mittwoch, 20.01.2021 (ergänzt am Donnerstag, den 21.01.2021)

 

Liebe Eltern,

an den Grundschulen des Landkreises Ludwigslust-Parchim darf voraussichtlich ab kommenden Montag, den 25.01.2021, nur noch eine Notbetreuung erfolgen. Eine Festlegung hierzu wird erst am Freitag erfolgen. Ihr Kind darf dann nur noch unter der folgenden Voraussetzung in der Schule betreut werden:

- mindestens ein Elternteil arbeitet in einem Bereich der kritischen Infrastruktur

und

- eine private Kinderbetreuung kann nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden.

 

Damit Sie von Ihrem Arbeitgeber schon die entsprechende Bestätigung einholen können, finden Sie hier die Formulare, die vor Beginn der Notbetreuung in der Schule vorgelegt werden müssen:

Selbsterklärung Notbetreuung

Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Beschäftigte

Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Selbstständige

 

Diese neuen Formulare weichen nur gering von den Formularen ab, die wir bereits am Mittwoch übergeben haben, sodass sie nicht erneut vorgelegt werden müssen. Bitte nehmen Sie aber die datenschutzrechtlichen Hinweise zur Kenntnis. 

 

 

 

Montag, 18.01.2021

 

Kontakt zur Schulsozialarbeit während der Corona-Zeit

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

die „Corona-Krise“ stellt für uns alle eine ganz besondere und herausfordernde Zeit dar.

Ich möchte Euch / Ihnen natürlich auch in dieser turbulenten Zeit zur Seite stehen.

 

Gerne könnt ihr Euch / können Sie sich per E-Mail oder Telefon bei Unterstützungs- oder Beratungsbedarf zu Themen wie Eltern-Kind-Konflikten, Langeweile zu Hause, Zukunftssorgen und anderem melden.

Gerne unterstütze ich Euch / Sie auch weiterhin bei Kontakten zu Behörden.

Bitte meldet Euch / melden Sie sich bei Bedarf, ich habe ein offenes Ohr für alle. Alles wird vertraulich behandelt und gemeinsam nach einer Lösung gesucht!

 

Die „Telefonische Konflikt- und Sozialberatung für Eltern und SchülerInnen“ findet durchgehend von Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr statt und ich rufe auch gerne zu vereinbarten Terminen zurück.

 

Meine Kontaktdaten:

Diensthandy:   0172-8227358

 

Ich freue mich über jeden Kontakt und wünsche allen weiterhin gutes Durchhaltevermögen und eine möglichst stressfreie Zeit!

 

Viele Grüße und bis dahin,

 

Eure / Ihre Schulsozialarbeiterin

Susanne Noack

 

 

Donnerstag, 07.01.2021

 

Liebe Eltern,

auch ab der kommenden Woche bis voraussichtlich Ende Januar werden die Erziehungsberechtigten aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage dringend gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Lehrerinnen unserer Schule haben deshalb neue Aufgabenpakete für das "Lernen zu Hause" zusammengestellt, die bis Anfang der kommenden Woche bei den Kindern eintreffen werden. Bei Fragen können Sie sich gern telefonisch (038751/20712) oder per E-Mail (grundschule.kummer[at]freenet.de) bzw. über das Kontaktformular an die Lehrerinnen wenden. 

 

Die Schule ist weiterhin geöffnet und wir werden die Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, bei der Erfüllung der schulischen Aufgaben begleiten. Es findet kein Unterricht statt.

 

Neu ist, dass ab dem 11. Januar 2021  durch die Erziehungsberechtigten schriftlich zu bestätigen ist, dass keine andere Möglichkeit der Betreuung des Kindes besteht und deshalb eine Betreuung/Begleitung in der Schule zwingend erforderlich ist. 

Weiterhin ist das bereits bekannte Formular zur Gesundheitsbestätigung vorzulegen. Ohne die Vorlage dieses Formulars dürfen die schulischen Anlagen ab dem 11. Januar 2021 nicht betreten werden.

Die Formulare finden Sie hier:

Bitte füllen Sie die beiden  Formulare aus und geben Sie diese Ihrem Kind spätestens am Montag bzw. am ersten Tag der Betreuung mit. Es ist auch möglich, dass Sie die Formulare vorab per E-Mail an die Schule senden.

 

Für den Fall, dass Sie die Betreuung in der Schule in Anspruch nehmen müssen, bitte ich Sie, Ihr Kind/Ihre Kinder spätestens einen Tag vorher in der Schule anzumelden. 

 

Ab sofort müssen auch die Kinder im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte geben Sie deshalb unbedingt auch Masken zum Wechseln mit. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Katrin Borsch

 

 

 

Donnerstag, 31.12.2020

 

Auch in der 1. Schulwoche des Jahres 2021 sollen möglichst viele Kinder zu Hause lernen und betreut werden.

Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, werden in der Schule bei der Erfüllung der ausgeteilten Aufgaben begleitet. 

Es erfolgt kein Unterricht. 

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihr Kind für die Betreuung in der Schule anmelden (bereits erfolgte Rückmeldung über das ausgeteilte Formular bzw. Anmeldung über das Kontaktformular oder per E-Mail).

 

 

Montag, 14.12.2020

 

Liebe Eltern, 

 

ab Mittwoch, den 16.12.2020, sollen möglichst viele Kinder zu Hause lernen und betreut werden. Die Schule bleibt aber weiterhin geöffnet. 

Die Entscheidung, ob das Kind zu Hause bleibt oder zur Schule kommt, treffen die Eltern. Anders als bei der Schulschließung im Frühjahr ist hierbei nicht entscheidend, welchen Beruf die Eltern ausüben.

 

Alle Schülerinnen und Schüler - egal, ob sie zu Hause oder in der Schule lernen - erhalten Aufgaben für das Distanzlernen. Diese Aufgaben werden auf der Homepage der Schule www.grundschule-kummer.de veröffentlicht bzw. den Kindern am Dienstag mitgegeben. Die Kinder, die nicht zu Hause bleiben können, werden in der Schule bei der Erfüllung dieser Aufgaben durch die Lehrerinnen begleitet. Unterricht im herkömmlichen Sinne erfolgt nicht. Die Betreuung in der Schule umfasst die Zeiten gemäß Stundenplan. Die Schulbusse fahren wie gewohnt.

 

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021.

 

Lesen Sie bitte auch den Brief der Bildungsministerin.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie – auch im Namen aller Lehrerinnen – trotz aller Einschränkungen ein besinnliches Weihnachtsfest.

 

Katrin Borsch

 

 

 

 

 

Donnerstag, den 01.10.2020

 

Schulbeginn nach den Herbstferien

 

Nach den Herbstferien (12.10.2020) darf eine Beschulung Ihres Kindes nur dann erfolgen, wenn das Formular zur Gesundheitsbestätigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor Schulbeginn vorgelegt wird. Sollte die Vorlage nicht erfolgen, darf das Kind das Schulgelände und das Schulgebäude nicht betreten und ist unverzüglich abzuholen.

Die datenschutzrechtlichen Hinweise zum Formular finden Sie hier: Datenschutz

 

Übersicht der Risikoländer: Robert-Koch-Institut (externer Link)

Übersicht zu den Gebieten mit hohen Corona-Fallzahlen innerhalb Deutschlands: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (externer Link)

 

 

Montag, den 01.06.2020

 

Liebe Eltern,

ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass Frau Borsch nach den Pfingstferien ihren Dienst wieder aufnehmen wird.

Sie erhalten somit letztmalig von mir alle wichtigen Informationen zur Beschulung bis zu den Sommerferien.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen nochmals für Ihre große Unterstützung in den vergangenen Wochen danken. Alle Kolleginnen können bestätigen, dass die Kinder im Rahmen der "Beschulung zu Hause" fleißig gelernt und geübt haben.

 

Der Unterricht bis zu den Sommerferien erfolgt weiterhin tageweise in den bereits gebildeten Gruppen.

 

Am Kontakttag bzw. innerhalb der Kontaktstunden besteht die Möglichkeit, Eltern-Lehrer-Gespräche, Eltern-Kind-Lehrer-Gespräche oder eine gezielte Förderung des Kindes in Anspruch zu nehmen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Sekretariat.

 

Die Kinder der 1. - 3. Klasse erhalten am letzten Unterrichtstag in der Schule ihr Zeugnis.

Die Kinder der 4. Klasse erhalten ihr Zeugnis im Rahmen der Abschlussveranstaltung.

 

Beschulungsplan bis zu den Sommerferien:

 

Donnerstag, 14.05.2020Mittwoch, 03.06.2020

Gruppe 3A und Gruppe 4A

Donnerstag, 04.06.2020

Gruppe 3B und Gruppe 4B

Freitag, 05.06.2020

Kontakttag von 08:00 - 12:00 Uhr

 

 

Dienstag, 19.05.2020Dienstag, 19.05.2020Montag, 08.06.2020

Gruppe 1A und Gruppe 2A

Dienstag, 09.06.2020

Gruppe 1B und Gruppe 2B

Mittwoch, 10.06.2020

Gruppe 1C und Klasse 4

Kontakttag von 12:00 - 14:00 Uhr (Klasse 2 und 3)

Donnerstag, 11.06.2020

Gruppe 3A

Fahrradprüfung Klasse 4

Kontakttag von 12:00 - 14:00 Uhr (Klasse 1 und 4)

Freitag, 12.06.2020

Gruppe 3B und Klasse 4

 

 

Montag, 15.06.2020

Klasse 4

Kontakttag von 08:00 - 12:00 Uhr (Klasse 1 - 3)

Dienstag, 16.06.2020

Gruppe 2A und Klasse 4

Zeugnisausgabe Gruppe 2A

Mittwoch, 17.06.2020

Gruppe 1A und Gruppe 2B

Zeugnisausgabe Gruppe 1A und Gruppe 2B

Donnerstag, 18.06.2020

Gruppe 1B und Gruppe 3A

Zeugnisausgabe Gruppe 1B und Gruppe 3A

18:00 Uhr: Zeugnisausgabe Klasse 4

Freitag, 19.06.2020

Gruppe 1C und Gruppe 3B

Zeugnisausgabe Gruppe 1C und Gruppe 3B

 

Im Namen aller Kolleginnen wünsche ich Ihnen und den Kindern schon jetzt erholsame Ferientage.

Wir alle hoffen sehr, dass nach den Sommerferien (3. August 2020) wieder ein geregelter Unterrichtsbetrieb möglich sein wird.

Bitte schauen Sie vor allem in der letzten Ferienwoche auf die Internetseite der Schule, weil hier alle wichtigen Informationen zur Beschulung veröffentlicht werden.

 

Susanne Kagel

(stellv. Schulleiterin)

 

 

DIENSTAG, den 12.05.2020

 

Liebe Eltern,

ab Donnerstag, den 14.05.2020, erfolgt eine gruppenweise Beschulung aller Kinder unserer Schule.

Lesen Sie hierzu den Elternbrief, in dem Sie alle wichtigen Informationen in Bezug auf die Beschulung finden.

Bitte geben Sie am Tag der Beschulung die erledigten Hausarbeiten, eine Federtasche, das Hausaufgabenheft sowie die Materialien für Deutsch und Mathematik mit.

Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Kind über die Einhaltung der wichtigsten Hygieneregeln.

 

Vorläufiger Beschulungsplan:

 

Donnerstag, 14.05.2020Donnerstag, 14.05.2020

Gruppe 1A und Gruppe 2A

Freitag, 15.05.2020

Gruppe 1B und Gruppe 2B

Montag, 18.05.2020

Gruppe 1C

Dienstag, 19.05.2020

Kontakttag

Mittwoch, 20.05.2020

Gruppe 3A und Gruppe 4A

Donnerstag, 21.05.2020

Christi Himmelfahrt

Freitag, 22.05.2020

Ferientag

Montag, 25.05.2020

Gruppe 3B und Gruppe 4B

Dienstag, 26.05.2020

Gruppe 1A und Gruppe 2A

Mittwoch, 27.05.2020

Gruppe 1B und Gruppe 2B

Donnerstag, 28.05.2020

Gruppe 1C

Freitag, 29.05.2020

Pfingstferien

Montag, 01.06.2020

Pfingstferien

Dienstag, 02.06.2020

Pfingstferien

Mittwoch, 03.06.2020

Gruppe 3A und Gruppe 4A

Donnerstag, 04.06.2020

Gruppe 3B und Gruppe 4B

Freitag, 05.06.2020

Kontakttag

 

 

Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)

 

 

FREITAG, den 08.05.2020

 

Liebe Eltern,

durch die Landesregierung wurde gestern das weitere Vorgehen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs verkündet. Danach sollen alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien an mindestens einem Tag in der Woche abwechselnd ein schulisches Angebot im Umfang von mindestens vier Unterrichtsstunden erhalten.

Derzeit wird an unserer Schule ein Umsetzungsplan auf dieser Grundlage erarbeitet.

Dabei müssen

- die weiterhin geltenden strengen  Hygienevorschriften (z. B. Abstandsregelung, versetzte Pausenzeiten, kleine Lerngruppen),

- die parallel stattfindende Notfallbetreuung von Kindern in einer oder mehreren Gruppen und

- die räumliche und personelle Situation an unserer Schule 

Berücksichtigung finden.

Erst dann kann entschieden werden, ob der vorgegebene Rahmen an unserer Schule in vollem Umfang umsetzbar ist.

 

Über den Umsetzungsplan wird der Schulelternrat am Dienstag (12.05.2020) informiert. Im Anschluss daran finden Sie in bewährter Weise alle wichtigen Informationen auf der Homepage.

Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen in Bezug auf die Beschulung ab.

 

Ich wünsche Ihnen und den Kindern ein sonniges Wochenende!

 

Susanne Kagel

 

 

SONNTAG, den 03.05.2020

 

Liebe Eltern,

Wir freuen uns sehr auf die Kinder der 4. Klasse, die ab morgen wieder in der Schule lernen können.

Gleichzeitig betreuen wir weiterhin die Kinder, die einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung. haben. Bitte lesen Sie hierzu unbedingt die Hinweise von Mittwoch, den 29.04.2020.

Die Kinder der 1. bis 3. Klasse erhalten morgen die neuen Aufgaben für die kommenden zwei Wochen. Sie werden durch die Lehrerinnen am Nachmittag/Abend wieder nach Hause gebracht. 

 

 

MITTWOCH, den 29.04.2020

 

Liebe Eltern,

in der kommenden Woche wird der Schulbetrieb an unserer Schule mit der Beschulung der 4. Klasse wieder aufgenommen.

Auch die Anzahl der Kinder in der Notfallbetreuung nimmt zu.

Der Infektionsschutz und somit die Gesundheit Ihrer Kinder haben sowohl bei der Beschulung als auch bei der Betreuung oberste Priorität. Die deutliche Zunahme von Kindern, die an der Schule beschult oder betreut werden, erfordert in Bezug auf die strikte Umsetzung des Hygieneplanes CORONA eine verlässliche Planung der Gruppenanzahl und Gruppenzusammensetzung, der Belegung von Räumen, der versetzten Pausenzeiten und des Lehrereinsatzes.

Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass Kinder für die Notfallbetreuung rechtzeitig angemeldet oder abgemeldet werden.

Ich lege deshalb Folgendes fest:

1. Für Kinder, die bereits in der Notfallbetreuung aufgenommen sind, ist die Anwesenheitsübersicht für die Woche vom 04.05. - 08.05.2020 bis Donnerstag, den 30.04.2020, abzugeben.

2. Für Kinder, die ab dem 04.05.2020 neu in die Notfallbetreuung aufgenommen werden sollen, sind die Anträge bis Donnerstag, den 30.04.2020, in der Schule abzugeben. Falls noch nicht alle Formulare vorliegen, ist eine telefonische Voranmeldung bis Donnerstag, 18:00 Uhr, erforderlich.

3. Kinder in der Notfallbetreuung sind rechtzeitig - spätestens bis 08:00 Uhr des laufenden Tages - abzumelden; besser einen Tag vorher.

4. Kranke Kinder, vor allem mit Fieber und/oder Atemwegserkrankungen, werden nicht aufgenommen bzw. müssen unverzüglich aus der Schule abgeholt werden.  

 

Formulare für die Notfallbetreuung

Selbsterklärung 

Erklärung zur Unabkömmlichkeit durch den Arbeitgeber

Erklärung zur Unabkömmlichkeit für Selbstständige

 

Die Erklärung zur Unabkömmlichkeit ist für beide Elternteile vorzulegen. Sollte ein Elternteil arbeitssuchend sein, Urlaub haben oder Home-Office machen (müssen), ist keine Notfallbetreuung möglich.

 

Susanne Kagel
(Stellv. Schulleiterin)

 

 

DONNERSTAG, den 23.04.2020

 

Liebe Eltern,

ab Montag, den 27.04.2020, gelten die neuen Regelungen zur Notfallbetreuung. Es liegen schon mehrere Anmeldungen vor bzw. die Anmeldungen wurden angekündigt, sodass ich Ihnen folgende Informationen zur veränderten Schulorganisation geben möchte:

 

Die Betreuung der Kinder erfolgt weiterhin in Kleingruppen. Die Gruppenstärke wird auf 10 Kinder angehoben. Bei der Zusammensetzung der Gruppen achten wir darauf, dass Kinder einer Jahrgangsstufe möglichst zusammen in einer Gruppe betreut werden. Die Klassenräume werden so vorbereitet, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern in der Regel eingehalten werden kann.

Der Schulhof wird von den Gruppen zeitlich versetzt benutzt, sodass sich maximal zehn Kinder draußen aufhalten werden.

 

Die Schulbusse fahren ab Montag, den 27.04.2020, regulär nach dem Fahrplan, der während der Schulzeit gilt. Denken Sie daran, dass Ihr Kind bei der Busfahrt verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss. Bitte geben Sie eine Tüte mit, in die die Mund-Nasen-Bedeckung  tagsüber verpackt werden kann. Bislang ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule noch nicht verpflichtend. Sollte dies der Fall sein, geben Sie bitte mehrere Mund-Nasen-Bedeckungen zum Wechseln mit.

 

Am Montag werden die zu betreuenden Kinder bei ihrer Ankunft von einer Lehrkraft in Empfang genommen und ihrer Gruppe zugeteilt. Eltern dürfen die Schule - anders als bislang - nicht betreten. Bitte klopfen Sie bei Fragen usw. an das Fenster der 1. Klasse oder 2. Klasse.

Die Kinder werden täglich im Zeitrahmen ihres Stundenplanes betreut und gehen anschließend in den Hort (Kummer) bzw. werden zum Bus gebracht, um in ihre Wohnorte zu fahren. 

 

Die konsequente Einhaltung der verbindlichen Vorgaben aus dem "Hygieneplan Corona für Schulen" wird durch einen schulinternen Hygieneplan gewährleistet.

 

Ab Montag, den 04.05.2020, startet der Unterricht für die 4. Klasse. Weitere Informationen hierzu werden Sie in der kommenden Woche erhalten.

 

Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)

 

DONNERSTAG, den 23.04.2020

 

Liebe Eltern,

ab Montag, den 27.04.2020, gelten die neuen Regelungen zur Notfallbetreuung. Es liegen schon mehrere Anmeldungen vor bzw. die Anmeldungen wurden angekündigt, sodass ich Ihnen folgende Informationen zur veränderten Schulorganisation geben möchte:

 

Die Betreuung der Kinder erfolgt weiterhin in Kleingruppen. Die Gruppenstärke wird auf 10 Kinder angehoben. Bei der Zusammensetzung der Gruppen achten wir darauf, dass Kinder einer Jahrgangsstufe möglichst zusammen in einer Gruppe betreut werden. Die Klassenräume werden so vorbereitet, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern in der Regel eingehalten werden kann.

Der Schulhof wird von den Gruppen zeitlich versetzt benutzt, sodass sich maximal zehn Kinder draußen aufhalten werden.

 

Die Schulbusse fahren ab Montag, den 27.04.2020, regulär nach dem Fahrplan, der während der Schulzeit gilt. Denken Sie daran, dass Ihr Kind bei der Busfahrt verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss. Bitte geben Sie eine Tüte mit, in die die Mund-Nasen-Bedeckung  tagsüber verpackt werden kann. Bislang ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule noch nicht verpflichtend. Sollte dies der Fall sein, geben Sie bitte mehrere Mund-Nasen-Bedeckungen zum Wechseln mit.

 

Am Montag werden die zu betreuenden Kinder bei ihrer Ankunft von einer Lehrkraft in Empfang genommen und ihrer Gruppe zugeteilt. Eltern dürfen die Schule - anders als bislang - nicht betreten. Bitte klopfen Sie bei Fragen usw. an das Fenster der 1. Klasse oder 2. Klasse.

Die Kinder werden täglich im Zeitrahmen ihres Stundenplanes betreut und gehen anschließend in den Hort (Kummer) bzw. werden zum Bus gebracht, um in ihre Wohnorte zu fahren. 

 

Die konsequente Einhaltung der verbindlichen Vorgaben aus dem "Hygieneplan Corona für Schulen" wird durch einen schulinternen Hygieneplan gewährleistet.

 

Ab Montag, den 04.05.2020, startet der Unterricht für die 4. Klasse. Weitere Informationen hierzu werden Sie in der kommenden Woche erhalten.

 

Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)

 

 

MITTWOCH, den 22.04.2020

 

Liebe Eltern,

mit Schreiben vom 20.04.2020, das Sie mit den neuen Aufgaben für Ihre Kinder erhalten haben, habe ich Sie bereits über die Neuregelungen bei der Notfallbetreuung ab dem 27.04.2020 in Kenntnis gesetzt.

Hier finden Sie die erforderlichen Formulare:

Selbsterklärung 

Erklärung zur Unabkömmlichkeit durch den Arbeitgeber

Erklärung zur Unabkömmlichkeit für Selbstständige

 

Ich weise nochmals darauf hin, dass eine Anmeldung für die Notfallbetreuung ab dem 27.04.2020 mit Vorlage der Formulare bis Freitag, den 24.04.2020, erfolgen muss.

Bei Fragen rufen Sie mich gern unter  038751/20712 an.

 

Gestern wurde durch das Bildungsministerium entschieden, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden. Sofern Sie als Eltern eine freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe wünschen oder Fragen hierzu haben, nehmen Sie bitte mit der Schule bzw. mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes Kontakt auf.

Hier finden Sie den Elternbrief der Bildungsministerin zu dieser Thematik.

 

Frau Noack, unsere Schulsozialarbeiterin, steht Ihnen und den Kindern gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Nutzen Sie gern die Gesprächs- und Unterstützungsangebote, die sie in diesem Brief beschreibt.

 

Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)

 

 

DONNERSTAG, den 16.04.2020 (mit Konkretisierungen am Freitag, den 17.04.2020)

 

Liebe Eltern,

die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am Donnerstag für die Wiederaufnahme der Beschulung erste Eckpunkte bekanntgegeben. Diese möchte ich für die Grundschule wie folgt zusammenfassen:

 

Oberste Priorität hat der Gesundheitsschutz unserer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte der Schule!

 

Beschulung der 4. Klasse

Ab Montag, den 04.05.2020, soll mit der Beschulung der Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse begonnen werden. Die Beschulung wird nicht wie gewohnt erfolgen (z. B. reduzierter Stundenplan, andere Unterrichts- und Pausengestaltung, flexible Lernangebote und Konsultationen). Die 4. Klasse wird in zwei Lerngruppen geteilt, damit das Abstandsgebot gewahrt werden kann.

Gemeinsam mit dem Schulträger werden die erforderlichen hygienischen Voraussetzungen zur Beschulung an der Schule geschaffen. Dabei wird der angekündigte "Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern" konsequent umgesetzt.

Die erforderlichen Planungen zur Wiederaufnahme der Schülerbeförderung laufen derzeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Sobald ich konkrete Informationen vorliegen habe, werde ich die Eltern der 4. Klasse direkt informieren.

 

Beschulung der 1. bis 3. Klasse

Über die Wiederaufnahme der Beschulung der Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Klasse wird nach dem 04.05.2020 beraten.

 

Notfallbetreuung

Die Notfallbetreuung unter den aktuellen Bedingungen wird in der kommenden Woche fortgesetzt und ab dem 27.04.2020 auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgedehnt. Konkrete Hinweise und Festlegungen hierzu werden folgen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage der Schule.

Gern berate ich Sie schon jetzt zu Ihren Fragen im Zusammenhang mit der Notfallbetreuung. Bitte rufen Sie mich hierzu gern an.

WICHTIG: Wenn Sie die Notfallbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der Schule unbedingt erforderlich (038751/20712 oder 0175/5318503). Die Betreuung Ihrer Kinder muss in Kleingruppen erfolgen und deshalb muss ich im Interesse der Gesundheit Ihrer Kinder die Anzahl der zu betreuenden Kinder im Vorfeld (mindestens einen Tag vorher) wissen.

 

Unterrichtsmaterialien für das häusliche Lernen in den kommenden zwei Wochen

Die Lehrerinnen der Schule haben bereits weitere Materialien für die kommenden zwei Schulwochen zusammengestellt. Da sich der überwiegende Teil der Eltern positiv darüber geäußert hat, dass die Materialien in Papierform übergeben werden, halten wir daran fest. Die Unterlagen werden durch die Lehrerinnen am Montag Nachmittag persönlich zu den Kindern gebracht.

 

Einschulungsfeier am 1. August 2020

Ein großes Ereignis steht für 22 Kinder aus dem Einzugsbereich der Grundschule Kummer bevor - sie werden eingeschult!

Ob es eine Einschulungsfeier am Samstag, den 1. August 2020, in der traditionellen Form geben wird bzw. geben darf, kann zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht vorhergesagt werden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld!

 

Liebe Eltern, 

gemeinsam haben wir die ersten drei "CORONA-Schulwochen" gut gemeistert und ich bin mir sicher, dass wir auch die kommenden zwei Wochen bzw. die nächsten Wochen gemeinsam bewältigen werden.

Damit Sie und Ihre Kinder weiterhin gut durch diese herausfordernde Zeit kommen, nochmals meine Bitte: Rufen Sie gleich an, wenn sich Fragen, Hinweise oder Sorgen ergeben! Es ist Niemandem geholfen, wenn die Schulaufgaben zu Streit und Tränen oder zu Frust und Demotivation führen. Auch die Kinder dürfen selbstverständlich gern mit ihren Lehrerinnen sprechen. Wir freuen uns darüber! Wir sind alle im Dienst und somit für Sie und die Kinder erreichbar. Gern rufen wir auch zu vereinbarten Terminen zurück.

 

Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)

 

 

DONNERSTAG, den 16.04.2020 (mit Konkretisierungen am Freitag, den 17.04.2020)

 

Liebe Eltern,

die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am Donnerstag für die Wiederaufnahme der Beschulung erste Eckpunkte bekanntgegeben. Diese möchte ich für die Grundschule wie folgt zusammenfassen:

 

Oberste Priorität hat der Gesundheitsschutz unserer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte der Schule!

 

Beschulung der 4. Klasse

Ab Montag, den 04.05.2020, soll mit der Beschulung der Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse begonnen werden. Die Beschulung wird nicht wie gewohnt erfolgen (z. B. reduzierter Stundenplan, andere Unterrichts- und Pausengestaltung, flexible Lernangebote und Konsultationen). Die 4. Klasse wird in zwei Lerngruppen geteilt, damit das Abstandsgebot gewahrt werden kann.

Gemeinsam mit dem Schulträger werden die erforderlichen hygienischen Voraussetzungen zur Beschulung an der Schule geschaffen. Dabei wird der angekündigte "Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern" konsequent umgesetzt.

Die erforderlichen Planungen zur Wiederaufnahme der Schülerbeförderung laufen derzeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Sobald ich konkrete Informationen vorliegen habe, werde ich die Eltern der 4. Klasse direkt informieren.

 

Beschulung der 1. bis 3. Klasse

Über die Wiederaufnahme der Beschulung der Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Klasse wird nach dem 04.05.2020 beraten.

 

Notfallbetreuung

Die Notfallbetreuung unter den aktuellen Bedingungen wird in der kommenden Woche fortgesetzt und ab dem 27.04.2020 auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgedehnt. Konkrete Hinweise und Festlegungen hierzu werden folgen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage der Schule.

Gern berate ich Sie schon jetzt zu Ihren Fragen im Zusammenhang mit der Notfallbetreuung. Bitte rufen Sie mich hierzu gern an.

WICHTIG: Wenn Sie die Notfallbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der Schule unbedingt erforderlich (038751/20712 oder 0175/5318503). Die Betreuung Ihrer Kinder muss in Kleingruppen erfolgen und deshalb muss ich im Interesse der Gesundheit Ihrer Kinder die Anzahl der zu betreuenden Kinder im Vorfeld (mindestens einen Tag vorher) wissen.

 

Unterrichtsmaterialien für das häusliche Lernen in den kommenden zwei Wochen

Die Lehrerinnen der Schule haben bereits weitere Materialien für die kommenden zwei Schulwochen zusammengestellt. Da sich der überwiegende Teil der Eltern positiv darüber geäußert hat, dass die Materialien in Papierform übergeben werden, halten wir daran fest. Die Unterlagen werden durch die Lehrerinnen am Montag Nachmittag persönlich zu den Kindern gebracht.

 

Einschulungsfeier am 1. August 2020

Ein großes Ereignis steht für 22 Kinder aus dem Einzugsbereich der Grundschule Kummer bevor - sie werden eingeschult!

Ob es eine Einschulungsfeier am Samstag, den 1. August 2020, in der traditionellen Form geben wird bzw. geben darf, kann zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht vorhergesagt werden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld!

 

Liebe Eltern, 

gemeinsam haben wir die ersten drei "CORONA-Schulwochen" gut gemeistert und ich bin mir sicher, dass wir auch die kommenden zwei Wochen bzw. die nächsten Wochen gemeinsam bewältigen werden.

Damit Sie und Ihre Kinder weiterhin gut durch diese herausfordernde Zeit kommen, nochmals meine Bitte: Rufen Sie gleich an, wenn sich Fragen, Hinweise oder Sorgen ergeben! Es ist Niemandem geholfen, wenn die Schulaufgaben zu Streit und Tränen oder zu Frust und Demotivation führen. Auch die Kinder dürfen selbstverständlich gern mit ihren Lehrerinnen sprechen. Wir freuen uns darüber! Wir sind alle im Dienst und somit für Sie und die Kinder erreichbar. Gern rufen wir auch zu vereinbarten Terminen zurück.

 

Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)

 

 

SAMSTAG, den 04.04.2020

 

Liebe Eltern,

heute beginnen die Osterferien! Auch wenn die Ferien in diesem Jahr erstmals mit vielen Einschränkungen verbunden sein werden, wünsche ich Ihnen und den Kindern erholsame Tage.

Sie und die Kinder haben in den vergangenen drei Wochen Großartiges geleistet! Ich danke Ihnen - auch im Namen meiner Kolleginnen - sehr für die Unterstützung der Kinder bei der Bewältigung der schulischen Aufgaben.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir bereits an einem "Fahrplan" für die verbleibenden Schulwochen arbeiten.

Wir rechnen damit, dass es nach den Osterfeiertagen Entscheidungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes bzw. Entscheidungen über weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschulung geben wird.  Ich werde Sie wie gewohnt auf der Internetseite der Schule darüber informieren.

 

Weitere Hinweise:

Die Notfallbetreuung der Kinder findet nach den Osterferien am Donnerstag (16.04.) und Freitag (17.04.) wie gewohnt von 07:00 Uhr bis zum regulären Schulschluss statt. Aus Planungsgründen bitte ich Sie unbedingt am Dienstag oder Mittwoch nach Ostern (14.04./15.04.) um einen Anruf, falls Sie die Notfallbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten. Bitte rufen Sie auch dann an, wenn Ihr Kind in den vergangenen Wochen bereits betreut wurde.

Die Vergleichsarbeiten VerA 3 in der 3. Klasse finden in diesem Schuljahr nicht statt.

Entscheidungen über die Durchführung von Wandertagen, über das Schwimmlager der 3. Klasse oder über die Klassenfahrt der 4. Klasse werden nach den Osterferien erfolgen.

Die Schule ist während der Osterferien täglich von 08:00 - 12:00 Uhr telefonisch erreichbar (038751/20712 oder 0175/5318503); in dringenden Fällen auch darüber hinaus. Auch die Kontaktaufnahme per E-Mail ist jederzeit möglich.

 

Bitte beachten Sie auch den Elternbrief der Bildungsministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Vorsitzenden des Landeselternrates.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest!

Bleiben Sie gesund!

 

Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)

 

 

FREITAG, den 27.03.2020 - NEUREGELUNGEN zur NOTFALLBETREUUNG

 

Liebe Eltern,

nun haben Sie und Ihre Kinder sowie die Lehrerinnen unserer Schule schon die zweite Woche nach der Schulschließung gemeistert. Ihr Alltag und auch unser Alltag wurde damit mächtig „auf den Kopf gestellt“. Gemeinsam werden wir aber auch die kommende Schulwoche meistern! Die Aufgaben für die dritte Schulwoche sind für die 2. und die 4. Klasse per Post unterwegs. Die 1. und die 3. Klasse haben ja bereits alles für die kommende Woche vorliegen.

 

Nochmals mein Hinweis: Wir Lehrerinnen sind im Dienst – bitte rufen Sie gern an, wenn Sie Fragen zu den Aufgaben haben oder auch „nur mal so“ mit uns sprechen wollen.

 

In Bezug auf die Notfallbetreuung an unserer Schule gibt es ab Montag, den 30. März 2020, neue Regelungen, die heute durch das Bildungsministerium bekanntgegeben wurden.

 

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die Kinder Sozialkontakte vermeiden und möglichst zu Hause betreut werden sollen.

Ab Montag können Kinder aber auch unter folgenden Voraussetzungen in der Schule betreut werden:

 

1. Ein Elternteil arbeitet in einem humanmedizinischen Gesundheits- und Pflegeberuf

und

es besteht eine unabkömmliche Tätigkeit in diesem Bereich

und

es besteht keine andere Möglichkeit der Betreuung.

Eine Selbsterklärung ist erforderlich.

  

2. Beide Eltern oder getrennt lebende/geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht oder Alleinerziehende arbeiten in einem Bereich, der mit der Wahrnehmung unverzichtbarer Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Daseinsvorsorge (Bereiche sind weiter unten am 14.03.2020 aufgeführt) betraut ist, oder in einem sonstigen systemrelevanten Bereich

und

es besteht eine Unabkömmlichkeit beim Arbeitgeber

und

es besteht keine andere Möglichkeit der Betreuung.

Eine Selbsterklärung und eine Bestätigung des Arbeitgebers  sind erforderlich.

 

 

3. Es liegen existenzbedrohende Umstände vor

und

es besteht eine Unabkömmlichkeit beim Arbeitgeber

und

es besteht keine andere Möglichkeit der Betreuung.

Eine Selbsterklärung und eine Bestätigung des Arbeitgebers sind erforderlich.

 

WICHTIG: Wenn Sie die Notfallbetreuung für Ihr Kind ab Montag, den 30.03.2020, in Anspruch nehmen wollen, rufen Sie mich bitte unbedingt an diesem Wochenende in der Zeit von 09:00 - 16:00 Uhr unter 038751/20712 oder 0175/5318503  an, damit ich einen Überblick über die Anzahl der zu betreuenden Kinder erhalte. Rufen Sie mich bitte auch an, wenn Sie Fragen zur Notfallbetreuung haben bzw. wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihr Kind eine Notfallbetreuung infrage kommt.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Wochenende!

 

 Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)

 

 

 

MONTAG, den 23.03.2020

 

Liebe Eltern,

 

nun ist schon die zweite Woche der „Schulschließung" angebrochen. Ich hoffe, der „neue“ Alltag hat sich trotz aller Schwierigkeiten bei Ihnen und den Kindern ein wenig eingependelt und Sie haben gemeinsam einen neuen Tagesrhythmus gefunden.

 

Für die vielen positiven Rückmeldungen in der vergangenen Woche zu den Materialien und zur Organisation danke ich Ihnen - auch im Namen meiner Kolleginnen - ganz herzlich. Das zeigt uns, dass wir es trotz der geringen Zeit, die uns zur Verfügung stand, richtig gemacht haben. 

Auch für uns ist es eine völlig neue und noch nie dagewesene Situation.

Eine Schule ohne Kinder ist keine Schule! Im Schulgebäude herrscht eine gespenstische Stille und es fehlt das Kinderlachen. Mit den Kindern in der Notfallbetreuung habe ich heute Verstecken in allen Klassenräumen gespielt – es war wirklich ein ganz komisches Gefühl, durch die leeren Räume zu laufen.

 

Heute möchte ich Sie ermuntern, sich gern an die Schule zu wenden, falls es Probleme oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung der schulischen Aufgaben gibt. Gemeinsam besprechen wir dann, wie die Aufgaben auf die individuelle häusliche Situation angepasst werden können. Bitte nutzen Sie dieses Angebot! 

Auch wenn Sie Fragen zu den Aufgaben haben oder auch „einfach nur mal so“ mit uns sprechen möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf (Telefon 038751/20712 oder 0175/5318503).

 

Da es Fragen zur Bewertung der häuslichen Arbeit gab, möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese Aufgaben nicht bewertet werden. Bei den Aufgaben handelt es sich größtenteils um Übungen zur Festigung des bereits Gelernten.

Zwei Ausnahmen gibt es in der 4. Klasse: Die Buchvorstellung, die aber auch ohne die aktuelle Situation eine langfristige Hausaufgabe gewesen wäre, wird bewertet. Ebenfalls bewertet wird der Auftrag im Fach Kunst (Gesichter zeichnen).

 

Abschließend möchte ich Sie noch über zwei neue Angebote zum Online-Lernen informieren:

 

Der Mildenberger Verlag stellt für die Dauer der Schulschließungen sein Online-Angebot kostenlos zur Verfügung. Sie benötigen nur Freischalt-Codes, die auf dieser Seite angezeigt werden. Ich habe die Aufgaben getestet und finde sie sehr gut geeignet, um im Bereich Mathematik spielerisch zu üben. Leider funktionieren die Übungen nicht auf dem Tablet oder dem Smartphone. 

 

Auch Sofatutor stellt sein umfangreiches Angebot zum häuslichen Üben für einen Monat kostenlos zur Verfügung. Ich habe für alle Kinder unserer Schule entsprechende Freischalt-Codes angefordert, die ich Ihnen gern zusende. Dieses Angebot endet automatisch, ohne dass eine Kündigung erfolgen muss. Bitte rufen Sie mich an oder senden Sie eine SMS an 0175/5318503. Sie können den Freischalt-Code auch per E-Mail anfordern (grundschule.kummer[at]freenet.de.)

ACHTUNG: Falls Sie sich ohne Freischalt-Code bei Sofatutor für den kostenlosen Test-Monat anmelden, müssen Sie selbst an die Kündigung denken! Deshalb nutzen Sie lieber das Schulangebot. 

 

Bleiben Sie gesund und grüßen Sie bitte Ihre Kinder ganz herzlich von den Lehrerinnen der Schule!

 

Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)

 

 

MITTWOCH, den 18.03.2020

Liebe Eltern,

heute möchte ich Ihnen "DANKE" dafür sagen, dass die Abholung der Unterlagen für Ihre Kinder in den beiden vergangenen Tagen so gut geklappt hat. 

Ich möchte Ihnen einige ergänzende Tipps für das "Lernen zu Hause" geben:

In den kommenden Wochen können die Kinder durch fleißiges Lesen ihr ANTOLIN-Punktekonto auffüllen. Bitte ermuntern Sie Ihr Kinder immer wieder zum Lesen. Sollten die ANTOLIN-Zugangsdaten zu Hause nicht verfügbar sein, melden Sie sich bitte bei mir.

Sie haben sicherlich bereits gelesen, dass auch die Fernsehsender Ihr Programm abgeändert haben und vermehrt "Bildungsfernsehen" für Kinder aller Altersgruppen anbieten (z. B. Sendung mit der Maus, logo!, Planet Schule usw). Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, ob das eine oder andere Angebot (in Maßen) in Frage kommt.

Unter Schule daheim können Sie sich einen Überblick über die Angebote der ARD verschaffen. 

Kindgerecht aufbereitete Nachrichten finden Sie bei LOGO! 

Auch LernApps, wie z. B. ANTON, und interaktive Lernseiten, wie z. B. Hamsterkiste, können für Abwechslung beim häuslichen Lernen sorgen.

Natürlich sollen aber auch Spiel, Spaß und Bewegung nicht zu kurz kommen! 

Susanne Kagel
(Stellv. Schulleiterin)

 

DIENSTAG, den 17.03.2020

Liebe Eltern,

heute beginnt nun der 1. Tag des "Haus-Unterrichts". Für uns alle ist es eine ganz neue Erfahrung. Ich bin mir aber sicher, dass wir diese Aufgabe gemeinsam gut bewältigen werden.

Auch heute besteht von 07.00 - 15:00 Uhr die Möglichkeit, die Unterlagen für die Kinder in der Schule abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um einen Anruf in der Schule, damit wir eine andere Form der Übergabe organisieren können.

Bei den kommenden drei Wochen handelt es sich um keine Vorverlegung der Ferien, sondern um eine besondere Form des Lernens. Es besteht somit eine Verpflichtung zur Bearbeitung der schulischen Aufgaben. Alle Lehrerinnen der Schule befinden sich im Dienst und stehen Ihnen für Ihre Fragen bzw. die Fragen der Kinder zur Verfügung (Telefon 038751/20712 oder 0175/5318503).

An dieser Stelle weise ich nochmals auf den Elternbrief der Bildungsministerin hin.

 

Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)

 


SAMSTAG, den 14.03.2020

Liebe Eltern,

die Landesregierung hat beschlossen, dass ab Montag, den 16.03.2020, alle Kitas und Schulen geschlossen werden. Die Schließung wird bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020, andauern.

Montag, der 16.03.2020, wird ein „Übergangstag“ sein. An diesem Tag ist die Grundschule Kummer ab 07:00 Uhr geöffnet, damit festgestellt werden kann, welche Schülerinnen und Schüler trotz einer Schließung weiter betreut werden müssen. Bitte beachten Sie, dass der Landkreis Ludwigslust-Parchim den Schülerfahrverkehr auf den „Ferienbetrieb“ umgestellt hat.

Auszug aus der entsprechenden Information des Landkreises:

„Für die Busverkehre der VLP und der Subunternehmen Omnibusbetrieb Kröger GmbH, Unser Roter Bus GmbH, Transdev Busservice GmbH, Go Transporte Service GmbH und Transportgesellschaft mbH Lewitz gilt ab Montag bis auf Ausnahmen der Ferienfahrplan. Fahrten, die im Fahrplan mit einem „S“ für „nur an Schultagen“ gekennzeichnet sind, entfallen. Soweit einzelne Fahrten davon nicht betroffen sind, werden diese in Kürze hier bekannt gegeben. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab.“

 

Folgende Regelungen des Bildungsministeriums sind für die Grundschule Kummer relevant:

  • Um die Infektionsketten des Coronavirus zu unterbrechen, sollen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen. Grundsätzlich bleiben die Schülerinnen und Schüler zu Hause.

  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 - 6 wird es eine pädagogische Notfallbetreuung geben. Diese kann grundsätzlich nur von Eltern für ihre Kinder in Anspruch genommen werden, wenn sie in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur unverzichtbar sind. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen.

  • Zur wichtigen Infrastruktur zählen Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens, kommunale Behörden, Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

 

Die Lehrerinnen der Schule stellen am Montag für die Kinder "Aufgabenpakete" zusammen, die zu Hause bearbeitet werden können. Wir werden auch die Schülerhefte und Arbeitshefte, die sich in der Schule befinden, bereitlegen. Die Materialien können am Montag, den 16.03.2020, von 13:00 - 17:00 Uhr und am Dienstag, von 07:00 - 15:00 Uhr, in der Schule abgeholt werden. Für den Fall, dass eine persönliche Abholung oder Mitnahme durch andere Eltern nicht möglich ist, bitte ich Sie am Montag um einen Anruf in der Schule, damit wir gemeinsam eine andere Lösung finden.

 

Die Schule ist während der Dauer der Schulschließung täglich von 07:00 – 15:00 Uhr erreichbar (Telefon: 0175/5318503).

Auch darüber hinaus können Sie die Schule per E-Mail unter grundschule.kummer[at]freenet.de  bzw. über das Kontaktformular der Homepage erreichen.

 

Bei Fragen zur Schulschließung und zur Notfallbetreuung können Sie mich telefonisch – auch an diesem Wochenende – unter 0175/5318503 erreichen.

 

Bitte beachten Sie auch den Brief der Bildungsministerin  an alle Eltern von schulpflichtigen Kindern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Susanne Kagel

(Stellv. Schulleiterin)